Im Anschluss an Ihre Registrierung auf unserer Website erhalten Sie von uns regelmäßig, bezogen auf Ihr individuelles Profil, ausgewählte Einsatzangebote. Sind Sie an einem der Einsätze interessiert, können Sie uns telefonisch oder per Mail kontaktieren, um weitere Details abzustimmen. Erst auf Basis Ihrer Rückmeldung werden wir Sie dann bei der Klinik mit Ihrem Profil vorstellen. Nach erfolgter Zusage findet in der Regel ein Gespräch zwischen Ihnen und dem zuständigen leitenden Arzt zur Klärung weiterer Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Einsatz statt.
Zur Erstattung Ihrer geleisteten Zeiten benötigen wir wöchentlich die von Ihnen und dem Krankenhaus unterschriebenen Stundennachweise. Einige Kliniken arbeiten mit einer elektronischen Zeiterfassung- dies wird Ihnen dann entsprechend vor Beginn des Einsatzes mitgeteilt.
Auf dieser Grundlage wird anschließend Ihre Entgeltabrechnung erstellt.
Grundsätzlich unterliegen Sie einer Pflichtmitgliedschaft bei dem für Sie zuständigen ärztlichen Versorgungswerk. Nach Ihrer schriftlichen Zustimmung übernehmen wir für Sie die notwendige elektronische Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung zugunsten Ihres Versorgungswerks. Die Meldungen und Beitragszahlungen an das entsprechende Versorgungswerk – sowie aller weiteren Sozialversicherungsbeiträge - übernehmen wir für Sie als Ihr Arbeitgeber.
Eine Weitergabe persönlicher Daten an Kliniken erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung von Ihnen. Auch können Sie jederzeit und unwiderruflich eine Löschung Ihrer bei uns hinterlegten Daten veranlassen. Eine Weitergabe an fremde Dritte außerhalb unseres Mandats erfolgt grundsätzlich nicht.
Gemeinsam mit der Klinik kümmern wir uns für die Dauer Ihres Einsatzes um eine angemessene Unterkunft. Diese wird Ihnen in der Regel bereits einen Tag vor Dienstbeginn zur Verfügung gestellt und ist für Sie kostenlos.
Seit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 04. Juli 2019 gelten Honorararzttätigkeiten in Kliniken nicht mehr als selbstständig und sind somit sozialversicherungspflichtig. Daher bieten wir Ihnen die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtssichere Beschäftigungsart der Arbeitnehmerüberlassung an. Sie sind dann bei uns, dem Personalservice Pohlmann, als Arbeitnehmer angestellt.
Alternativ ist auch eine befristete – ebenfalls sozialversicherungspflichtige – Beschäftigung direkt über die Klinik möglich.
Sie können diese Zustimmung jederzeit wiederrufen.