Ärztevermittlung - Personaldienst Pohlmann

Ich habe mich beim Personalservice Pohlmann registriert - Wie geht es weiter?

Im Anschluss an Ihre Online-Registrierung erhalten Sie von uns regelmäßig, bezogen auf Ihr individuelles Profil, ausgewählte Einsatzangebote. Sind Sie an einem der Einsätze interessiert, können Sie uns telefonisch oder per Mail kontaktieren, um weitere Details abzustimmen. Erst auf Basis Ihrer Rückmeldung werden wir Sie dann bei der Klinik vorstellen. Nach erfolgter Zusage findet in der Regel ein Gespräch zwischen Ihnen und dem zuständigen leitenden Arzt zur Klärung weiterer Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Einsatz statt.

Arbeitnehmerüberlassung statt Honorartätigkeit – Was genau ist das?

Seit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 04. Juli 2019 gelten Honorararzttätigkeiten in Kliniken nicht mehr als selbstständig und sind somit sozialversicherungspflichtig. Daher bieten wir Ihnen die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtssichere Beschäftigungsart der Arbeitnehmerüberlassung an. Sie sind dann bei uns, dem Personalservice Pohlmann, als Arbeitnehmer angestellt, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge an Ihr Versorgungswerk und die private Krankenversicherung werden vom Personalservice Pohlmann direkt abgeführt. Der Einsatzort ist immer der Standort der jeweiligen Klinik.

Was kostet die Inanspruchnahme Ihrer Dienstleistung?

Unser Angebot ist für Sie als Arzt kostenfrei. Wir finanzieren uns ausschließlich durch unsere Auftraggeber wie Kliniken, Praxen oder andere Einrichtungen, denen wir erfolgreich qualifizierte Ärzte vermitteln.

Zeitnachweise und Entlohnung – Wie läuft die Entgeltabrechnung ab?

Um Ihnen die geleisteten Zeiten zu erstatten, benötigen wir wöchentlich Ihre Stundennachweise unterschrieben von Ihnen und dem Krankenhaus. Auf dieser Grundlage wird anschließend Ihre Entgeltabrechnung erstellt.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

Sämtliche Beitrags­zahlungen übernimmt der Personal­service Pohlmann. 

Ausnahme: Sofern Sie Ihre Vertretungstätigkeit neben Ihrer Festanstellung als Arzt ausüben möchten, sind sie bereits über Ihren Hauptar­beitgeber versichert. Eine sozial­versicherungs­freie Neben­tätigkeit ist in diesem Fall bis zu maximal 70 Tagen pro Jahr möglich.

Wie befreie ich mich von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung zugunsten meines Versorgungswerks – wer zahlt die Beiträge?

Grundsätzlich unterliegen Sie einer Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen ärztlichen Versorgungswerk. Mit Aufnahme der Tätigkeit als ärztliche Vertretungskraft haben Sie drei Monate Zeit einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Die Meldungen und Beitragszahlungen an das Versorgungswerk übernehmen wir als Ihr Arbeitgeber für Sie.

Wie bin ich während meiner Tätigkeit haftpflichtversichert?

In der Arbeitnehmerüberlassung sind ärztliche Vertretungskräfte durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Klink abgesichert.

Unterkunft – Bekomme ich während meiner Tätigkeit eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt?

Gemeinsam mit der Klinik kümmern wir uns für die Dauer ihres Einsatzes um eine angemessene Unterkunft. Diese wird Ihnen in der Regel einen Tag vor Dienstbeginn zur Verfügung gestellt und ist für Sie kostenlos.

Datensicherheit – Was passiert mit meinen Daten?

Eine Weitergabe persönlicher Daten an Kliniken erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung von Ihnen. Auch können Sie jederzeit und unwiderruflich eine Löschung Ihrer bei uns hinterlegten Daten veranlassen. Eine Weitergabe an fremde Dritte außerhalb unseres Mandats erfolgt grundsätzlich nicht.