Seit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 04. Juli 2019 gelten Honorararzttätigkeiten in Kliniken nicht mehr als selbstständig und sind somit sozialversicherungspflichtig. Daher bieten wir Ihnen die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtssichere Beschäftigungsart der Arbeitnehmerüberlassung an. Sie sind dann bei uns, dem Personalservice Pohlmann, als Arbeitnehmer angestellt, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge an Ihr Versorgungswerk und die private Krankenversicherung werden vom Personalservice Pohlmann direkt abgeführt. Der Einsatzort ist immer der Standort der jeweiligen Klinik.
Sämtliche Beitragszahlungen übernimmt der Personalservice Pohlmann.
Ausnahme: Sofern Sie Ihre Vertretungstätigkeit neben Ihrer Festanstellung als Arzt ausüben möchten, sind sie bereits über Ihren Hauptarbeitgeber versichert. Eine sozialversicherungsfreie Nebentätigkeit ist in diesem Fall bis zu maximal 70 Tagen pro Jahr möglich.
Grundsätzlich unterliegen Sie einer Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen ärztlichen Versorgungswerk. Mit Aufnahme der Tätigkeit als ärztliche Vertretungskraft haben Sie drei Monate Zeit einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Die Meldungen und Beitragszahlungen an das Versorgungswerk übernehmen wir als Ihr Arbeitgeber für Sie.
In der Arbeitnehmerüberlassung sind ärztliche Vertretungskräfte durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Klink abgesichert.
Gemeinsam mit der Klinik kümmern wir uns für die Dauer ihres Einsatzes um eine angemessene Unterkunft. Diese wird Ihnen in der Regel einen Tag vor Dienstbeginn zur Verfügung gestellt und ist für Sie kostenlos.
Eine Weitergabe persönlicher Daten an Kliniken erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung von Ihnen. Auch können Sie jederzeit und unwiderruflich eine Löschung Ihrer bei uns hinterlegten Daten veranlassen. Eine Weitergabe an fremde Dritte außerhalb unseres Mandats erfolgt grundsätzlich nicht.